Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Der Betreiber der mobilen Feierwagen-Bar wird im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet, während der Kunde der Feierwagen GbR als „Mieter“ bezeichnet wird. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Privatpersonen (Verbraucher) als auch Unternehmer (Gewerbetreibende). Zur Vereinfachung wir hier nur die männliche Form aufgeführt, diese beinhaltet jedoch nach dem Gleichstellungsgesetz die männliche, weibliche und diverse Anrede.

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die AGB des Vermieters in Ihrer aktuellen Fassung sowie die Vertragsbedingungen bei Abschluss eines Mietvertrages. Der detaillierte Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen dem schriftlichen Auftragsangebot des Vermieters.
 Mündliche Absprachen und Zugeständnisse werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters gültig.

Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

Datenschutz

Alle Daten des Mieters, sowie beteiligter Dritter werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritter ist ausgeschlossen, insofern zuvor keine Einwilligung eingeholt wurde. Eine vollständige Löschung der Daten des Mieters ist nach der Ausführung des Auftrages auf Wunsch jederzeit möglich.

Zustandekommen eines Vertrags

Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind für Mieter und Vermieter unverbindlich. Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters angenommen hat und dieser die Annahme schriftlich rückbestätigt hat. 

Mietpreise

Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der aktuellen Preisliste festgelegt und gilt für die angegebene Dauer des Angebotes. Ist keine Frist für das Angebot gegeben, gelten die angegeben Preise ausschließlich für das angebotene Veranstaltungsdatum. Ausschlaggebend für den Mietpreis sind die Personenzahl sowie das gewählte Getränkepaket. Der Vermieter behält sich vor, den Mietpreis auf der Schlussrechnung entgegen dem Angebot anzupassen, sollten sich auf der Feier mehr Personen befunden haben als angegeben und vereinbart.

Alle Sondervereinbarungen werden nach vorheriger Absprache und Festlegung eines Preises zum Mietpreis addiert. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.

Anzahlung und Kaution

Der Vermieter setzt eine Anzahlung in Höhe von 50% des im Angebot vereinbarten Gesamtmietpreises voraus. Diese muss bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, andernfalls behält sich der Vermieter das Recht auf den Rücktritt vom Vertrag vor. Liegen zwischen Vertragsschluss und Ausführungsdatum weniger als 14 Tage, so ist die Anzahlung sofort und ohne Abzug zu begleichen.

Wird das Mietobjekt dem Mieter ohne Crew bereitgestellt (z.B. für Messen, Fotoshootings, Filmaufnahmen etc.) ist spätestens bei Auslieferung des Mietobjektes eine Kaution von 500€ fällig. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme durch den Vermieter innerhalb von 5 Werktagen zurückgezahlt.

Zahlungsweise

Der Gesamtmietbetrag abzgl. der Anzahlung aber inkl. weiterer Leistungen laut Schlussrechnung ist ohne Abzüge unmittelbar nach dessen Erhalt durch den Mieter zu zahlen. 

Die Zahlung kann per PayPal, per Überweisung oder in Bar gegen Quittierung erfolgen.

Mietzeitraum

Der Mietzeitraum gilt immer für die im Vertrag vereinbarte Veranstaltungsdauer. Sollte die Veranstaltung länger als einen Tag dauern, wodurch das Fahrzeug über Nacht am Veranstaltungsort verbleiben muss, ist der Mieter verpflichtet für ausreichend Sicherheit des Fahrzeuges zu sorgen. Für eine Verlängerung des Mietzeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Wenn der vereinbarte Mietzeitraum während der Veranstaltung überzogen wird, steht dem Vermieter für diesen Zeitraum eine zusätzliche Vergütung laut Preisliste zu. 

Reinigung

Für die im Mietpreis enthaltene Reinigung setzt der Vermieter voraus, dass im Zuge der Veranstaltung durch den Mieter oder dessen Gäste keine unzumutbar hohe Verschmutzung am Mietobjekt vorgenommen wurde. Wenn das Mietobjekt extrem verschmutzt ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

Haftung

Der Mieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung des Mietobjektes, dessen Equipment oder Barzubehör (z.B. Gläsern). Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Hierzu zählen auch Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns. Der Mieter trägt bei Beschädigungen die Reparaturkosten, sofern die Reparaturkosten nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust des Mietobjektes hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. 

Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen den Vermieter geltend machen können. Der Vermieter haftet ausschließlich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters und seiner Mitarbeiter bei der Benutzung des Mietobjektes entstanden sind. 

Sollte eine Benutzung des Mietobjektes durch den Mieter außerhalb der vertraglich vereinbarten Bestimmungen liegen, haftet der Mieter zusätzlich für Strafen, die im Zuge des öffentlichen Rechts oder aufgrund von fehlenden Genehmigungen zustande kommen. 

Leistung des Vermieters, Mängel an den Mietgegenständen

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Mietobjekt für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes bereitzustellen und laut vertraglicher Vereinbarung zu betreiben. 

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjektes bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies aufgrund unvermeidlicher, kurzfristiger terminlicher Verhinderungen geschieht oder die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: Unwetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen.

In jedem dieser Fälle wird dem Mieter umgehend seine geleistete Anzahlung zurückerstattet.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf jeglichen Ersatz.
 

Im Übrigen ist das Recht zur Mietminderung ausgeschlossen. Auch ist die Schadensersatzpflicht des Vermieters wegen eines Mangels am Mietgegenstand ausgeschlossen.

Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Untervermietung / Verleihung an Dritte

Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne schriftliche Zustimmung durch den Vermieter nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

Informationspflicht des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich jede Beschädigung oder Verlust des Mietobjektes während der Mietzeit anzuzeigen und das Mietobjekt nach Beschädigung dem Vermieter vorzulegen.

Stornierung des Vertrags

Die Stornierung eines Auftrages muss immer schriftlich erfolgen. Hierbei gilt das Eingangsdatum beim Vermieter als zu berücksichtigendes Datum für die Stornierungsbedingungen. Bei der Stornierung eines Auftrags bis 14 Tage vor dem fälligen Ausführungstermin werden lediglich bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Bis 7 Tage vor dem fälligen Ausführungstermin wird der Anzahlungsbetrag einbehalten. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis ohne gebuchte Zusatzleistungen berechnet.
 Da es sich bei dem Mietobjekt um ein historisches Einzelstück handelt, behält sich der Vermieter außerdem vor, den Vertrag zu stornieren oder die Veranstaltung vorzeitig zu beenden, sollten angemessene Gründe vorliegen. Dazu gehören: Gefährdung des Mietobjektes aufgrund von höherer Gewalt (Sturm, Brand, Unwetter, Hagel, Wasser oder drohendem Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Terrorismus) sowie aufgrund von unsachgemäßem Umgang mit dem Mietobjekt durch den Mieter, dessen Gäste oder Dritter.

Urheberrecht

Der Mieter genehmigt dem Vermieter das Publizieren der Unternehmung des Vermieters zu Marketingzwecken. Falls dies nur eingeschränkt geschehen darf oder nicht erwünscht ist, ist eine vorherige Absprache mit dem Vermieter unumgänglich. 

Abbildungen / Fotos

Abbildungen und Fotos in allen vom Vermieter bereitgestellten Medien sind nur als Richtwert zu verstehen und können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen.

Lieferung/ Abholung

Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter bis spätestens 7 Tage vor Anlieferungsdatum über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Hierzu gehören korrekte Adresse oder Wegbeschreibung, Zustand der Zufahrtswege, Zugangsmöglichkeiten für deinen LKW von 7,5 Tonnen. Zusätzlich verpflichtet sich der Mieter dazu, eine Parkmöglichkeit für die Feierwagen-Bar während dessen Betrieb zu garantieren, zu dessen Nutzung der Mieter berechtigt ist. Sollte es sich um öffentliche Flächen handeln, ist dies frühzeitig anzuzeigen, um etwaige Genehmigungen bei der Gemeinde einzuholen. Sollte das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter angegebenen, unangemessenem Stellplatz beschädigt werden oder ein Abschleppen notwendig sein, haftet hierfür der Mieter.

Die Lieferung und Abholung des Mietobjektes werden ausschließlich durch mindestens einen geschulten Mitarbeiter des Vermieters durchgeführt. Der Mieter ist in keinem Fall dazu berechtigt, das Mietobjekt zu bewegen. 

Für Schäden, die während des Transports durch den Vermieter entstehen, haftet der Mieter nicht.
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt, wobei bereits auf ausreichend Zeit für den Aufbau vor Veranstaltungsbeginn geachtet wird. Bei einer Verspätung wegen höherer Gewalt (z.B. unvorhersehbarer Verkehrslage) kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Für eine Lieferung durch den Vermieter ist ein Zugangsweg, der für einen LKW von 7,5 Tonnen geeignet ist, Voraussetzung. (Mindesttürbreite = 2 Meter, Mindesthöhe = 2,50m.) Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, die durch einen unzureichend befestigten Zugangsweg entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Zugangsweg ungeeignet ist, der Untergrund nicht hinreichend befestigt ist oder die Zufahrt versperrt ist), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten, wobei entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden.
Bei der Anlieferung des Mietobjektes hat der Mieter anwesend zu sein. 

Geltendes Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist Glonn.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Glonn; dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
 Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht in ihrer Wirksamkeit berührt.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 01.08.2020 gültig.

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